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Bundestag beschließt
Steuerförderung von Dieselrußfiltern
Politischer Dauerstreit neigt sich dem Ende

Die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten
umweltfreundlichen Rußpartikelfiltern ist beschlossene Sache.
Nach zweijährigem Dauerstreit billigte der Bundestag am Donnerstag
in Berlin mit großer Mehrheit den Öko-Bonus, um die
Feinstaubbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. Das Gesetz sieht
einen einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen
Einbau eines wirksamen Filters rückwirkend vom 1. Januar 2006
bis Ende 2009 vor. Wer aber weiter auf einen Rußfilter verzichtet,
muss vom 1. April dieses Jahres an vier Jahre lang einen Aufschlag
auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum
zahlen. Der Bundesrat hatte Zustimmung zu den Plänen signalisiert.
Die Opposition kritisierte die Pläne als unzureichend und
fragwürdig.
Der seit März 2005 andauernde Streit über den einmaligen
Nachlass bei der Kfz-Steuer steht damit vor dem Ende. Bund und
Länder hatten sich zuvor auf einen Kompromiss verständigt,
auf dem das jetzt beschlossene Gesetz basiert. Eine Nachrüstung
mit Dieselrußfilter kostet im Schnitt etwa 600 Euro. Gut
die Hälfte der Kosten würde also mit der Förderung
erstattet. In Deutschland gibt es etwa 10 Millionen Dieselfahrzeuge.
Davon könnten nach früheren Berechnungen mindestens zwei
Millionen Alt-Fahrzeuge nachgerüstet werden.
Die Regelung sieht vor, dass für Diesel-Pkw, die bis 31.
Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und zwischen 1. Januar
2006 und 31. Dezember 2009 mit wirksamer Technik nachgerüstet
werden, einmalig der Steuerbonus gezahlt wird. Die 330 Euro werden
mit der Kfz-Steuer verrechnet. Die Förderung beginnt jeweils
mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen - durch Meldung der Kfz-Zulassungsstellen
an die Finanzämter - nachgewiesen werden. Für Nachrüstungen
von Anfang 2006 bis zum 31. März 2007 wird die Steuerbefreiung
einheitlich erst zum 1. April 2007 wirksam. Die Technik-Anforderungen
an die Filter sind in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
geregelt.
Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung
bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen
Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kilometer einhalten,
werden mit dem Steuerzuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter
Hubraum im Vier-Jahreszeitraum April 2007 bis März 2011 belegt.
Nach Angaben der Bundesregierung ist die Belastung überschaubar.
Sie betrage bei durchschnittlicher Hubraumgröße etwa
25 Euro im Jahr.
Quelle:dpa
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