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Umweltzone ab dem 01.01.2008 in Köln
Stadt Köln richtet die Umweltzone ab dem 01.01.08 ein. Eingeschlossen sind weite Teile der Innenstadt und der Stadtteile Deutz und Mülheim. Die Umweltzone verläuft rechts und links vom Rhein. Ganz oder teilweise betroffen sind Stadtteile mit den Postleitzahlen 50667, 50668, 50670, 50672, 50674, 50676, 50677, 50678, 50679, 51063 und 51065.
Das Gebiet der Umweltzone wird mit bundeseinheitlichen Verkehrsschildern mit der Aufschrift „Umweltzone“ gekennzeichnet, die nach und nach durch die Stadt aufgestellt werden.
Die Einfahrt in die insgesamt ca. 16 km² große Umweltzone ist dann nur noch mit einer Plakette oder einer individuellen Ausnahmegenehmigung möglich. Fahrzeuge ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung dürfen die Umweltzone nicht befahren. Für widerrechtliches Befahren der Umweltzone droht ein Bußgeld in Höhe von 40,00 € und ein 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei.
Natürlich bestehen Ausnahmegenehmigungen und eine generelle Übergangsregelung für Handwerker und Anwohner. Die Übergangsregelung sieht vor, dass Anwohner in der Umweltzone ohne weiteren Nachweis eine Ausnahmegenehmigung bis zum 30.06.2008 erhalten. Auch Anwohner mit entsprechenden Anwohner-Parkausweisen sowie Handwerker, die im Besitz des Regio-Handwerker-Parkausweises sind, brauchen erst nach Ablauf der Gültigkeit des Ausweises in 2008 eine Plakette. Bis dahin werden die Parkausweise als Ausnahmegenehmigung anerkannt. Auch gibt es Ausnahmegenehmigungen, die befristet für 1 Jahr erteilt werden.
Außerdem kommt eine Ausnahmegenehmigung in Betracht, wenn zum Austausch des Altfahrzeuges ein für die Umweltzone zugelassenes Neufahrzeug verbindlich bestellt, aber noch nicht geliefert wurde, sofern die Auslieferungsverzögerung auf Lieferengpässen des Fahrzeuglieferanten beruht. Des Weiteren werden für die Fahrten von überwiegender und unaufschiebbarer Einzelinteressen, insbesondere für notwendige regelmäßige Arztbesuche (z.B. Dialysepatienten u.ä.), Schichtdienstleistende die nicht auf den ÖV oder das Fahrrad ausweichen können Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Als Leitlinie gilt jedoch „Nachrüsten geht vor Ausnahmegenehmigung“
Sollten Fahrzeuge nicht mit einem Rußpartikelfilter nachrüstbar sein, muss das von Ihrer Werkstatt formlos bescheinigt werden. Nach Prüfung durch die Verwaltung, wird dann eine Ausnahme-genehmigung für 1 Jahr erteilt. Darüber hinaus gibt es Ausnahmegenehmigungen für Lieferanten lebensnotwendiger Produkte oder auch sog. Tagesgenehmigungen. Anträge auf Ausnahme-genehmigungen können formlos bei der Kfz-Zulassungsstelle oder dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln gestellt werden.
Auf Wunsch der Bundesländer wurden zusätzliche Regelungen zur Begünstigung älterer G-Kat-Fahrzeuge nach Anlage XXIIV, die vor Euro 1 zugelassen worden sind, aufgenommen. Diese Fahrzeuge sollen zukünftig mit einer grünen Plakette gekennzeichnet werden. Hierbei handelt es sich um die Fahrzeuge, die von der Anlage XXIIV der StVZO erfasst werden und in den Fahrzeugpapieren mit den emissionsorientierten Schlüsselnummern 01 und 02 gekennzeichnet sind (die letzten beiden Stellen zu Schlüsselnummer 01 im alten Fahrzeugschein bzw. die letzten beiden unter 14.1 der neuen Fahrzeugpapiere Zulassungsbescheinigung Teil1 / Teil2).
Ebenso werden Fahrzeuge, die nach den Bestimmungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 13.08.1986 mit einem G-Kat nachgerüstet und die „als Schadstoffarm E2/Nachg.“ Mit der emissionsorientierten Schlüsselnummer 77 in den Fahrzeugpapieren gekennzeichnet sind, in diese Schadstoffgruppe eingestuft. Auch für die Oldtimer Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen, die in den Fahrzeugpapieren mit der emissionsorientierten Schlüsselnummer 98 versehen werden, gilt keine Beschränkung bei Befahren einer Umweltzone. Oldtimer erhalten keine und Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 01,02 und 77 eine grüne Plakette.
Eine Umrüstung von Fahrzeugen ist bei uns zu einem Preis ab 1.099 € inkl. Lohn und Material möglich.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Münch gerne zur Verfügung.
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