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Digitales
Kontrollgerät kommt - aber wann?
Der
ursprünglich von der EU vorgesehene Termin 1.
August 2004 ist nichtmehr einzuhalten.
Der
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat am Mittwochmittagden Gesetzentwurf der Bundesregierung
(mit einigen vom Bundesratgeforderten Änderungen)
zur Einführung eines digitalen Kontrollgeräts
einstimmig gebilligt.
Mit
dem so genannten Kontrollgerätbegleitgesetz wird
eine entsprechendeEG-Verordnung in nationales
Recht umgesetzt. Es sieht die Einführung eines
digitalen Kontrollgerätes zur besseren Überwachung
der Lenk- undRuhezeiten bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung
mit mehr als 3,5 Tonnenzulässigem Gesamtgewicht
und Omnibussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen
vor. Mit dem digitalen Kontrollgerät sollen mehr
Effizienz bei denKontrollen, der Abbau von Missbräuchen
des gegenwärtigen Systems sowieeine Verbesserung
der Sicherheit im Straßenverkehr erreicht werden.
Der
Ausschuss schloss sich auch dem Votum des Bundesrates
an, sich bei derEuropäischen Kommission für eine
Änderung des Starttermins für dasdigitale Kontrollgerät
einzusetzen. Denn offenbar gibt es noch gar kein
einsatzbereites Gerät, das über eine Zulassung
verfügt. Dies wurde voneinem Sprecher aus dem
Verkehrsministerium bestätigt Es gäbe EU-weit
keinUnternehmen, das in der Lage ist, entsprechende
Geräte oder Karten zufertigen. Nach der Produktion
bräuchten die Hersteller ein weiteres Jahr,um
die Bauartgenehmigung zu erhalten. Bundesverkehrsminister
Dr. ManfredStolpe habe bereits (wie auch andere
Länder) die EU-Kommission um Aufschubbei der
Einführung des digitalen Fahrtenschreibers gebeten.
Die
EU-Kommission wollte das Gerät ursprünglich von
5. August 2004 an füralle neu zugelassenen Fahrzeuge
über 3,5 Tonnen vorschreiben. DieEU-Kommission
hat inzwischen dem Ministerrat mitgeteilt, dass
sie einMoratorium von 8 bis 12 Monaten einräumt;
in dieser Zeit werden keineSanktionen ergriffen,
wenn die in der Richtlinie gefordertenMaßnahmennicht
eingeführt sind.
(Quelle www.trucker.de)
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