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Digitales Kontrollgerät kommt - aber wann?

Der ursprünglich von der EU vorgesehene Termin 1. August 2004 ist nicht mehr einzuhalten.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat am Mittwochmittag den Gesetzentwurf der Bundesregierung (mit einigen vom Bundesrat geforderten Änderungen) zur Einführung eines digitalen Kontrollgeräts einstimmig gebilligt.

Mit dem so genannten Kontrollgerätbegleitgesetz wird eine entsprechende EG-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Es sieht die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur besseren Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Omnibussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen vor. Mit dem digitalen Kontrollgerät sollen mehr Effizienz bei den Kontrollen, der Abbau von Missbräuchen des gegenwärtigen Systems sowie eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr erreicht werden.

Der Ausschuss schloss sich auch dem Votum des Bundesrates an, sich bei der Europäischen Kommission für eine Änderung des Starttermins für das digitale Kontrollgerät einzusetzen. Denn offenbar gibt es noch gar kein einsatzbereites Gerät, das über eine Zulassung verfügt. Dies wurde von einem Sprecher aus dem Verkehrsministerium bestätigt Es gäbe EU-weit kein Unternehmen, das in der Lage ist, entsprechende Geräte oder Karten zu fertigen. Nach der Produktion bräuchten die Hersteller ein weiteres Jahr, um die Bauartgenehmigung zu erhalten. Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe habe bereits (wie auch andere Länder) die EU-Kommission um Aufschub bei der Einführung des digitalen Fahrtenschreibers gebeten.

Die EU-Kommission wollte das Gerät ursprünglich von 5. August 2004 an für alle neu zugelassenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vorschreiben. Die EU-Kommission hat inzwischen dem Ministerrat mitgeteilt, dass sie ein Moratorium von 8 bis 12 Monaten einräumt; in dieser Zeit werden keine Sanktionen ergriffen, wenn die in der Richtlinie geforderten Maßnahmennicht eingeführt sind.

(Quelle www.trucker.de)

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